Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung. Er ist vielfach die Grundlage für Kreditverhandlungen und liefert zudem die Grundlage für die Besteuerung des Ergebnisses.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Erstellung des Jahresabschlusses nach dem Handelsrecht und Überleitung zum steuerrechtlichen Jahresabschluss
(für Unternehmen jeder Rechtsform) - Erstellung der E‑Bilanz zur Übermittlung an die Finanzbehörden
- Erstellung der Bilanz zur Offenlegung bzw. Hinterlegung nach dem HGB in gekürzter Form unter Einhaltung der Mindestanforderungen
- Erstellung von Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung von Eröffnungsbilanz, Liquidationseröffnungsbilanz,
Schlussbilanz - Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung von Körperschaftsteuerklärungen
- Erstellung von Gewerbesteuererklärungen
- Erstellung von Umsatzsteuererklärung
- Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Ermittlung der
Besteuerungsgrundlagen
Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung. Er ist vielfach die Grundlage für Kreditverhandlungen und liefert zudem die Grundlage für die Besteuerung des Ergebnisses.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Erstellung des Jahresabschlusses nach dem Handelsrecht und Überleitung zum steuerrechtlichen Jahresabschluss
(für Unternehmen jeder Rechtsform) - Erstellung der E‑Bilanz zur Übermittlung an die Finanzbehörden
- Erstellung der Bilanz zur Offenlegung bzw. Hinterlegung nach dem HGB in gekürzter Form unter Einhaltung der Mindestanforderungen
- Erstellung von Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung von Eröffnungsbilanz, Liquidationseröffnungsbilanz,
Schlussbilanz - Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung von Körperschaftsteuerklärungen
- Erstellung von Gewerbesteuererklärungen
- Erstellung von Umsatzsteuererklärung
- Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Ermittlung der
Besteuerungsgrundlagen