Weil am Rhein
Um zu unseren Besucherparkplätzen zu gelangen, biegen Sie zunächst am B&B Hotel von der Zollstraße (B317) in die Obere Schanzstraße ein. Dort befindet sich auf der linken Seite eine Privatstraße, die Sie befahren dürfen. Dort finden Sie auf der rechten Seite unseren Hof mit Stellplätzen für unsere Mandanten.
Lörrach
Beim Besuch des Lörracher Büros in der Wallbrunnstr. 74 parken Sie Ihr Fahrzeug bestenfalls auf den öffentlichen Parkplätzen die sich entlang der Straße direkt vor dem Haus befinden. Für Termine in unserer Lörracher Kanzlei bitten wir um entsprechende vorherige Vereinbarung.
Kanzleizeiten:
Kanzlei Weil am Rhein
Montag bis Donnerstag 08.00 – 12.15 Uhr und 13.00 – 17.15 Uhr
Freitag 08.00 – 14.00 Uhr
Kanzlei Lörrach
Termine nach Vereinbarung.
Kanzleizeiten:
Kanzlei Weil am Rhein
Montag bis Donnerstag 08.00 – 12.15
Uhr und 13.00 – 17.15 Uhr
Freitag 08.00 – 14.00 Uhr
Kanzlei Lörrach
Termine nach Vereinbarung.
Kanzleizeiten:
Kanzlei Weil am Rhein
Montag bis Donnerstag
08.00 – 12.15 Uhr und 13.00 – 17.15 Uhr
Freitag 08.00 – 14.00 Uhr
Kanzlei Lörrach
Termine nach Vereinbarung.
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