Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen, die Prüfung kann aber auch freiwillig erfolgen.
Geprüft werden der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Einhaltung von Gesetzen und Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag.
Der zu prüfende Abschluss wird bestenfalls mit einem Bestätigungsvermerk abschließend eingeschätzt.
In diesem Bereich arbeiten wir mit qualifizierten Kollegen zusammen und können somit ein Gesamtpaket aus Erstellung des Jahresabschlusses und
anschließender Jahresabschlussprüfung vorstellen.