Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Steueridentifikationsnummer

Die Ein­füh­rung der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (IdNr) hat zum Ziel, das Besteue­rungs­ver­fah­ren zu ver­ein­fa­chen und Büro­kra­tie abbau­en. Nicht zuletzt ver­folgt die Finanz­ver­wal­tung das Ziel erwei­ter­ter Kon­troll- und Abgleichmöglichkeiten, die mit der bis­he­ri­gen Pra­xis der Steu­er­num­mern­ver­ga­be in den Bundesländern nicht gewährleistet wer­den konnten.

Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer wird die Steu­er­num­mer für den Bereich der Ein­kom­men­steu­er erset­zen. Grundsätzlich wird die IdNr jeder in Deutsch­land gemel­de­ten natür­li­chen Per­son vom Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern ver­ge­ben. Ihre Gül­tig­keit währt ein Leben lang und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Hei­rat. Die IdNr ist eine 11-stel­li­ge Num­mer und enthält kei­ne Infor­ma­tio­nen über den Steu­er­pflich­ti­gen oder das zuständige Finanzamt.

Ihr Anwen­dungs­be­reich erstreckt sich auch auf die Quel­len­be­steue­rung bei Kre­dit­in­sti­tu­ten und den Abgleich mit Trägern der Sozialversicherung.

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