Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Durch den Miss­brauch von recht­li­chen Gestaltungsmöglichkeiten kann das Steu­er­ge­setz nicht umgan­gen wer­den (§ 42 AO).

Zu einem Miss­brauch kommt es zum Bei­spiel, wenn eine bestimm­te recht­li­che Gestal­tung nur gewählt wird, um Steu­ern zu spa­ren, und ein wirt­schaft­li­cher Sinn für die­se Gestal­tung nicht zu erken­nen ist.

Erkennt das Finanz­amt oder der Bun­des­fi­nanz­hof einen Miss­brauch von Gestaltungsmöglichkeiten, so ent­steht der Steu­er­an­spruch, wie er sich bei einer ange­mes­se­nen wirt­schaft­li­chen Gestal­tung erge­ben würde.

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