Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Steuererklärungspflicht

In den Ein­zel­steu­er­ge­set­zen wird bestimmt, wer zur Abga­be einer Steuererklärung ver­pflich­tet ist (z.B. § 25 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz, § 31 Erb­schaft­steu­er­ge­setz, § 18 Umsatz­steu­er­ge­setz, § 44 Grundsteuergesetz).

Zur Abga­be einer Steuererklärung ist zudem ver­pflich­tet, wer hier­zu von der Finanzbehörde auf­ge­for­dert wird. Die Auf­for­de­rung kann auch durch öffentliche Bekannt­ma­chung erfol­gen. Die Ver­pflich­tung zur Abga­be einer Steuererklärung bleibt auch dann bestehen, wenn die Finanzbehörde die Besteue­rungs­grund­la­gen geschätzt hat.

Soweit die Steu­er­ge­set­ze nichts ande­res bestim­men, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalen­der­jahr oder einen gesetz­lich bestimm­ten Zeit­punkt bezie­hen, spätestens fünf Mona­te nach Been­di­gung des Kalen­der­jah­res abzu­ge­ben (§§ 149 ff. AO).

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