Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Sonstige Einkünfte

Zu den sons­ti­gen Ein­künf­te gehören:

  • Leib­ren­ten (z.B. die gesetz­li­che Altersrente),

  • Ein­künf­te aus wie­der­keh­ren­den Bezügen,

  • Ein­künf­te aus Zuschüs­sen und sons­ti­gen Vor­tei­len, die als wie­der­keh­ren­de Bezü­ge gewährt wer­den (z.B. Ein­künf­te aus Unterhaltsleistungen),

  • Ein­künf­te aus steu­er­pflich­ti­gen pri­va­ten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäften),

  • Entschädigungen, Amts­zu­la­gen, Zuschüs­se zu Kran­ken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Ster­be­gel­der, Ver­sor­gungs­ab­fin­dun­gen, Versorgungsbezüge,

  • Leis­tun­gen aus Altersvorsorgeverträgen.

Eine vollständige Aufzählung der sons­ti­gen Ein­künf­te enthält § 22 des Ein­kom­men­steu­er­ge­setz­tes. Nicht zu den sons­ti­gen Ein­künf­ten gehören Gewin­ne wie zum Bei­spiel Lot­te­rie­ge­win­ne. Die­se Ein­künf­te fal­len auch nicht unter eine ande­re Ein­kunfts­art und sind daher steu­er­frei. Auch pri­va­te Veräußerungsgeschäfte, die nicht unter die Spekulationsgeschäfte fal­len, sind steu­er­freie Einkünfte.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 22 EStG

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