Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Reisekostenerstattung

Erstat­tet ein Arbeit­ge­ber sei­nem Arbeit­neh­mer die Rei­se­kos­ten, lie­gen für den Arbeit­neh­mer steu­er­freie Ein­nah­men vor. Mit der Kos­ten­er­stat­tung entfällt jedoch der Wer­bungs­kos­ten­ab­zug. Der Arbeit­neh­mer kann die Rei­se­kos­ten dann nicht mehr als Wer­bungkos­ten bei sei­nen Ein­künf­ten aus nichtselbstständiger Arbeit gel­tend machen. Die Rei­se­kos­ten­er­stat­tung durch den Arbeit­ge­ber ist jedoch vor­teil­haf­ter, da der Arbeit­neh­mer nur so die Rei­se­kos­ten zu 100 % zurückerhält.

Wer­den einem Unter­neh­mer die Rei­se­kos­ten erstat­tet, lie­gen Betriebs­ein­nah­men vor. Zudem sind die­se Ein­nah­men umsatz­steu­er­pflich­tig. Nur wenn die Rei­se­kos­ten aus öffentlichen Kas­sen erstat­tet wer­den, sind die­se Beträge kei­ne Betriebs­ein­nah­men und damit steuerfrei.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 3 EStG

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