Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Mittelpunkt der Lebensinteressen

Der Lebens­mit­tel­punkt eines Steu­er­pflich­ti­gen ist an dem Ort, an den er persönlich gebun­den ist. Dies ist regelmäßig dort, wo sei­ne Fami­lie, sein Ehe­part­ner oder sein Lebens­part­ner woh­nen. Der Begriff »Mittelpunkt der Lebens­in­ter­es­sen« ist die Anwen­dungs­vor­aus­set­zung für die dop­pel­te Haushaltsführung.

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