Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Haushaltsersparnis

Wird bei einer Heim­un­ter­brin­gung wegen Pfle­ge­be­dürf­tig­keit der pri­va­te Haus­halt aufgelöst, sind ent­ste­hen­de Heim­kos­ten um die Haus­halts­er­spar­nis zu redu­zie­ren. Lie­gen die Vor­aus­set­zun­gen (Heim­un­ter­brin­gung) nur während eines Teils des Kalen­der­jah­res vor, sind die antei­li­gen Beträge (1/360 pro Tag, 1/12 pro Monat) anzu­set­zen. Kos­ten zur Unter­brin­gung in einem Kran­ken­haus wer­den regelmäßig ohne Kür­zung um eine Haus­halts­er­spar­nis als außergewöhnliche Belas­tung anerkannt.

So hoch ist die Haus­halts­er­spar­nis (in Euro)

Jahr

pro Jahr

pro Monat

pro Tag

2024

11.604,– €

967,– €

32,23 €

2023

10.908,– €

909,– €

30,30 €

2022

10.347,– €

862,25 €

28,74 €

2021

9.744,– €

812,– €

27,– €

2020

9.408,– €

784,– €

26,13 €

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