Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Günstigerprüfung

Die Güns­ti­ger­prü­fung spielt bei der staat­lich geförderten Ren­te (Ries­ter-Ren­te) und beim Kin­der­geld eine Rol­le. Sie wird von Amts wegen durchgeführt.

Die pri­va­te Alters­vor­sor­ge wird vom Staat durch eine Zula­ge oder durch einen Son­der­aus­ga­ben­ab­zug gefördert. Ist der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug für den Steu­er­pflich­ti­gen güns­ti­ger als die Zula­ge, erhöht sich die unter Berück­sich­ti­gung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs ermit­tel­te tarif­li­che Ein­kom­men­steu­er um den Anspruch auf Zula­ge. In den meis­ten ¤llen schei­det der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug aus, da die Zula­ge für den Steu­er­pflich­ti­gen güns­ti­ger ist. Der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug kann jedoch für bes­ser ver­die­nen­de Sin­gles ohne Kin­der vor­teil­haft sein.

Auch beim Kin­der­geld kann es für bes­ser ver­die­nen­de Steu­er­pflich­ti­ge güns­ti­ger sein, nicht das Kin­der­geld, son­dern den Kin­der­frei­be­trag in Anspruch zu neh­men. Die Güns­ti­ger­prü­fung wird auch hier von Amts wegen vorgenommen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 10a EStG

§ 31 EStG

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