Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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Gehaltsumwandlung

Bei einer Gehalts­um­wand­lung erfolgt eine Umwand­lung von Arbeits­lohn in steu­er­be­güns­tig­te Zuschüs­se. Ist der Arbeit­ge­ber nicht in der Lage oder nicht bereit steu­er­lich begüns­tig­te Leis­tun­gen zusätzlich in Form von Zuschüs­sen zum Arbeits­lohn zu erbrin­gen, dann kann alter­na­tiv eine Gehalts­um­wand­lung erfol­gen. Der Gehalts­um­wand­lung liegt eine Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber zugrunde.

Im Rah­men einer Gehalts­um­wand­lung kann der Arbeit­ge­ber Zuschüs­se zu den Auf­wen­dun­gen des Arbeit­neh­mers für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Ver­kehrs­mit­teln im Lini­en­ver­kehr zah­len. Das glei­che gilt für die unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Nut­zung öffentlicher Ver­kehrs­mit­tel im Lini­en­ver­kehr zu Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeitsstätte. Seit dem 01.01.2002 kann der Arbeit­ge­ber zudem eine Umwand­lung von Bar­lohn in Beiträge zu einer betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge verlangen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 3 EStG

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