Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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elster

ELSTER ist die Abkür­zung für »Elektronische Steuererklärung«. Sie können Ihre Steuererklärung also über das Inter­net an Ihr Finanz­amt übermitteln.

Wel­che Vor­tei­le hat ELSTER?

Bevor­zug­te Bear­bei­tung: Mitt­ler­wei­le sind die Finanzämter aller Bundesländer ange­wie­sen, elek­tro­ni­sche Steuererklärungen bevor­zugt zu bearbeiten.

Weni­ger Bele­ge: Zu Ihrer ELSTER-Steuererklärung müs­sen Sie »nur« gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Bele­ge ein­rei­chen. Aller­dings wer­den auch vie­le per ELSTER ver­schick­te Erklärungen genau­er geprüft. Sie müs­sen des­halb damit rech­nen, dass Ihr Finanz­be­am­ter wie bis­her alle üb­ri­gen Bele­ge sehen möchte. Heben Sie also auf jeden Fall alle Bele­ge auf!

Weni­ger Ein­ga­be­feh­ler: Durch die elek­tro­ni­sche Datenü­ber­tra­gung ver­rin­gern sich Auf­wand und Ein­ga­be­feh­ler beim Finanz­amt. Dadurch haben die Steu­er­bür­ger eine höhere Sicher­heit, dass die sach­lich rich­ti­gen Anga­ben auch zutref­fend als Ein­ga­be­wert über­nom­men werden.

Papier­lo­se Steuererklärung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung digi­tal signie­ren, brau­chen Sie kei­nen unter­schrie­be­nen Aus­druck ans Finanz­amt schi­cken. Falls Sie kei­ne Bele­ge ein­rei­chen müs­sen, ist es für Sie Wirk­lich­keit: die kom­plett papier­lo­se Steuererklärung.

Elek­tro­ni­scher Steu­er­be­scheid: Sie können elek­tro­nisch Bescheid­da­ten in Ihren Steu­er­fall impor­tie­ren und die wich­tigs­ten Daten mit der Steu­er­be­rech­nung der Steuer-Spar-Erklärung vergleichen.

Hin­weis: 2021 wur­de das ELSTER ergänzende Pro­gramm Els­ter­For­mu­lar eingestellt.

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