Steuerlexikon2017-12-21T10:19:46+00:00

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ELStAM

ELS­tAM steht als Abkür­zung für Elek­tro­ni­sche Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­ma­le. Die­se Merk­ma­le umfassen:

  • die Steu­er­klas­se und den indi­vi­due­len Fak­tor bei Steu­er­klas­se IV,

  • die Anzahl der Kinder,

  • die Freibeträge

  • die Kir­chen­steu­er­ab­zugs­merk­ma­le.

Zuständig für die Spei­che­rung und Pfle­ge die­ser Daten sind sei­t 2011 die Finanzämter und das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern. Die­se haben mit der Abschaf­fung der bis­he­ri­gen Lohn­steu­er­kar­te und der Ein­füh­rung elek­tro­ni­scher Übermittlungsverfahren die Meldeämter abgelöst. Die Abzugs­merk­ma­le wer­den in einer zen­tra­len Daten­bank der Finanz­ver­wal­tung gespei­chert und die Meldebehörden über­mit­teln bei ihnen vor­lie­gen­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Datenbestände.

Erge­ben sich Änderungen in der Per­son oder im Umfeld des Steu­er­pflich­ti­gen, so kann ent­we­der der Arbeit­neh­mer auf Antrag oder aber das Finanz­amt von sich aus die Änderung vornehmen.

Geset­ze und Urtei­le (Quel­len)

§§ 38 ff. EStG

§ 52b EStG

§ 139b AO

§§ 11, 19 BDSG

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