FAQ´s
Auf der Kontaktseite finden Sie die Möglichkeit sich in den Verteiler der monatlichen SteuerInformationen ein- bzw. auszutragen.
Die Einkommensteuererklärung ist bis zum Veranlagungszeitraum 2017 bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Sofern Sie Ihre Steuererklärung durch uns erstellen lassen, wird die Frist nach entsprechender Mitteilung beim Finanzamt auf den 31.12. des Folgejahres verlängert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 gelten neue Einreichungsfristen. Hierüber werden wir Sie auch an dieser Stelle rechtzeitig informieren.