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BMF: Neues ¶rderangebot für Gründungen und Nachfolgen

Seit dem 1. Novem­ber 2024 steht Grün­de­rin­nen und Grün­dern sowie Unter­neh­mens­nach­fol­ge­rin­nen und ‑nach­fol­gern ein neu­es attrak­ti­ves ¶rderangebot zur Ver­fü­gung. In einer neu­ar­ti­gen Koope­ra­ti­on füh­ren die KfW, die Deut­schen Bürg­schafts­ban­ken, das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen den ERP-Förderkredit Grün­dung und Nach­fol­ge ein. Am 29. Okto­ber 2024 schlos­sen die KfW und die Deut­schen Bürg­schafts­ban­ken einen Koope­ra­ti­ons­ver­trag für das neue ¶rderangebot.

Das neue ¶rderangebot soll einen wich­ti­gen Impuls für die Grün­dungs- und Nach­fol­ge­fi­nan­zie­rung set­zen, Grün­de­rin­nen und Grün­dern sowie Unter­neh­mens­nach­fol­ge­rin­nen und Unter­neh­mens­nach­fol­gern den Zugang zu Finan­zie­rungs­mit­teln erleich­tern und maxi­ma­le Sicher­heit für die betei­lig­ten Haus­ban­ken bieten.

Das Beson­de­re: Die Haus­ban­ken wer­den durch eine 100%ige Garan­tie der jewei­li­gen Bürg­schafts­bank vollständig vom Kre­dit­aus­fall­ri­si­ko ent­las­tet. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz gewähren hier­für eine 80%ige Rück­ga­ran­tie des Bun­des. Die KfW refi­nan­ziert die Haus­ban­ken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu ver­bil­lig­ten Zinssätzen aus Mit­teln des Sondervermögens des Euro­pean Reco­very Pro­gram (ERP) zur Ver­fü­gung. Die Haus­ban­ken müs­sen folg­lich kei­ne eige­nen Refi­nan­zie­rungs­quel­len nut­zen – und ihre Kun­din­nen und Kun­den pro­fi­tie­ren von attrak­ti­ven Konditionen.

Die wich­tigs­ten Programmeckpunkte

Mit dem ERP-Förderkredit Grün­dung und Nach­fol­ge wer­den Inves­ti­tio­nen, Unter­neh­mensü­ber­nah­men und Betriebs­mit­tel­fi­nan­zie­run­gen gefördert. Finan­ziert wer­den bis zu 35 % eines Vor­ha­bens mit einer maxi­ma­len Kre­dit­sum­me von 500.000 Euro. Die Antrag­stel­le­rin­nen und Antrag­stel­ler müs­sen kei­ne Sicher­hei­ten stel­len. Auf­grund der Mit­tel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kre­dit­aus­fall­ri­si­kos durch die Bürg­schafts­ban­ken und den Bund pro­fi­tie­ren sie von beson­ders güns­ti­gen Zin­sen. Dar­Ã¼­ber hin­aus ist eine Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren ¶rderprogrammen sowie Absi­che­rungs­in­stru­men­ten der Bürg­schafts­ban­ken möglich. Für die ¶rderung ste­hen zwei Lauf­zeit­va­ri­an­ten zur Verfügung.

Ein­fa­che Antrag­stel­lung und kla­re Zuständigkeiten

Die Bean­tra­gung des ERP-Förderkredits sei ein­fach und trans­pa­rent, erklären die betei­lig­ten Part­ner: Die Antrag­stel­le­rin­nen und Antrag­stel­ler bean­tra­gen den Kre­dit für das Vor­ha­ben zunächst bei ihrer Haus­bank. Die Haus­bank stellt über die zen­tra­le Home­page kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garan­tieü­ber­nah­me bei der zuständigen Bürg­schafts­bank. Nach Übernahme der Garan­tie bean­tragt die Haus­bank den Refi­nan­zie­rungs­kre­dit bei der KfW, die den Antrag voll­au­to­ma­ti­siert prüft und zusagt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und die ¶glichkeit zur Antrag­stel­lung unter kfw.de/077 oder kapital.ermoeglicher.de

Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen, des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz, der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau und der Deut­schen Bürg­schafts­ban­ken vom 29.10.2024

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