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Fragen und Antworten zum Ausgleich der kalten Progression

»Kalte Pro­gres­si­on« ist ein häufig gehörter Begriff, wenn es um die Ein­kom­men­steu­er geht: Gemäß dem Pro­gres­si­ons­be­richt wer­den als kal­te Pro­gres­si­on Steu­er­mehr­ein­nah­men bezeich­net, die ent­ste­hen, soweit Einkommenserhöhungen die Infla­ti­on aus­glei­chen und es in Fol­ge des pro­gres­si­ven Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs bei somit unverändertem Real­ein­kom­men zu einem Anstieg der Durch­schnitts­be­las­tung kommt.

In ein­fa­che­ren Wor­ten: Der Begriff der »kalten Pro­gres­si­on« bezeich­net eine Art schlei­chen­de Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung kom­plett durch die Infla­ti­on auf­ge­fres­sen wird, aber den­noch zu einer höheren Besteue­rung führt. Ergeb­nis: Obwohl das Gehalt gestie­gen ist, hat man real weni­ger Geld in der Tasche.

Auf wel­cher Basis die kal­te Pro­gres­si­on bemes­sen wird, wor­um es bei ihrem Aus­gleich geht, wer davon pro­fi­tiert (und wie) – die­se und vie­le wei­te­re Fra­gen beant­wor­tet das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) in sei­nen »FAQ – Fra­gen und Ant­wor­ten zum Aus­gleich der kal­ten Pro­gres­si­on«.

BMF vom 13.8.2024

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