Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 waren einkommensteuerpflichtig

Im Jahr 2023 haben in Deutsch­land rund 22,1 Mil­lio­nen Per­so­nen Leis­tun­gen in ¶he von 381 Mil­li­ar­den Euro aus gesetz­li­cher, pri­va­ter oder betrieb­li­cher Ren­te erhal­ten. Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) mit­teilt, waren das 0,6 % oder 121.000 Rentenempfängerinnen und ‑empfänger mehr als im Vor­jahr. Die ¶he der gezahl­ten Ren­ten stieg im glei­chen Zeit­raum um 4,9 % oder 17,7 Mil­li­ar­den Euro. 68 % der Ren­ten­leis­tun­gen im Jahr 2023 zählten zu den steu­er­pflich­ti­gen Ein­künf­ten (260,5 Mil­li­ar­den Euro). Seit 2015 stieg der durch­schnitt­li­che Besteue­rungs­an­teil damit um 13 Prozentpunkte.

Die Ursa­che für den Anstieg des Besteue­rungs­an­teils ist die Neu­re­ge­lung der Besteue­rung von Alters­ein­künf­ten im Alters­ein­künf­te­ge­setz von 2005. Kern­ele­ment der Neu­re­ge­lung ist der Übergang von einer vor­ge­la­ger­ten zu einer nach­ge­la­ger­ten Besteue­rung der gesetz­li­chen Ren­te. Dem­nach wer­den die Rentenbeiträge in der Anspar­pha­se schritt­wei­se steu­er­frei gestellt und erst die Leis­tun­gen in der Aus­zah­lungs­pha­se steu­er­lich belas­tet. Mit Inkraft­tre­ten des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes vom 27. ¤rz 2024 wur­de die bis­lang bis 2040 vor­ge­se­he­ne Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Wel­cher Anteil der Ren­ten­ein­künf­te steu­er­pflich­tig ist, rich­tet sich nach dem Jahr des Ren­ten­be­ginns: Je später der Ren­ten­be­ginn, des­to höher ist der besteu­er­te Anteil der Ren­ten­ein­künf­te. Außerdem steigt der Besteue­rungs­an­teil durch Rentenerhöhungen, da die­se kom­plett steu­er­pflich­tig sind.

2020 zahl­ten rund 40 % der Rent­ne­rin­nen und Rent­ner Einkommensteuer

Bei vie­len Rent­ne­rin­nen und Rent­nern liegt der steu­er­pflich­ti­ge Teil ihrer Ren­ten nach rele­van­ten Abzü­gen unter­halb des Grund­frei­be­trags. Daher blei­ben vie­le Ren­ten steu­er­frei, wenn kei­ne wei­te­ren Ein­künf­te vor­lie­gen. Wie vie­le Rent­ne­rin­nen und Rent­ner für das Jahr 2023 Ein­kom­men­steu­er zah­len, ist auf­grund der lan­gen Fris­ten zur Steu­er­ver­an­la­gung noch nicht bekannt. Aktu­ells­te Infor­ma­tio­nen zur Ren­ten­be­steue­rung lie­gen für das Jahr 2020 vor. Dem­nach muss­ten rund 40 % oder 8,7 Mil­lio­nen der ins­ge­samt 21,8 Mil­lio­nen Rentenempfängerinnen und ‑empfänger Ein­kom­men­steu­er auf ihre (gesetz­li­chen, pri­va­ten oder betrieb­li­chen) Ren­ten­ein­künf­te zah­len. Im Ver­gleich zu 2019 stieg der Anteil um 2,7 Pro­zent­punk­te bezie­hungs­wei­se 636.000 Personen.

Bei 82 % der im Jahr 2020 steu­er­be­las­te­ten Rentenempfängerinnen und ‑empfänger – hier­zu zählen auch hin­ter­blie­be­ne Ehe­leu­te und Kin­der – lagen neben Ren­ten noch ande­re Ein­künf­te wie Ver­sor­gungs­be­zü­ge, Arbeits­ein­kom­men oder Miet­ein­nah­men vor. Bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­paa­ren können das auch Ein­künf­te der Part­ne­rin oder des Part­ners sein, die für die Besteue­rung zusam­men­ge­rech­net werden.

Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt, Pres­se­mit­tei­lung vom 02.08.2024

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