Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

zurück

Fondsmarktstärkungsgesetz: Entwurf vorgelegt

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat den Ent­wurf eines Geset­zes zur Stärkung des deut­schen Fonds­mark­tes und zur Umset­zung der Richt­li­nie (EU) 2024/927 des Europäischen Par­la­ments und des Rates vom 13. ¤rz 2024 zur Änderung der Richt­li­ni­en 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hin­blick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die auf­sicht­li­che Bericht­erstat­tung, die Erbrin­gung von Ver­wahr- und Hin­ter­le­gungs­dienst­leis­tun­gen und die Kre­dit­ver­ga­be durch alter­na­ti­ve Invest­ment­fonds vor­ge­legt – kurz: Fondsmarktstärkungsgesetz.

Mit dem Gesetz­ent­wurf wer­den die Änderungen der europäischen Invest­ment­fonds­richt­li­ni­en (Richt­li­nie 2009/65/EG (soge­nann­te OGAW-Richt­li­nie) und 2011/61/EU (soge­nann­te AIFM-Richt­li­nie) durch die neue Richt­li­nie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richt­li­ni­en 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hin­blick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die auf­sicht­li­che Bericht­erstat­tung, die Erbrin­gung von Ver­wahr- und Hin­ter­le­gungs­dienst­leis­tun­gen und die Kre­dit­ver­ga­be durch alter­na­ti­ve Invest­ment­fonds 1:1 in natio­na­les Recht umgesetzt.

Außerdem wird die ¶glichkeit geschaf­fen, geschlos­se­ne Sondervermögen auch im Publi­kums­fonds­be­reich auf­zu­le­gen. Anbie­tern von geschlos­se­nen Fonds soll es außerdem leich­ter möglich sein, Bür­ger­be­tei­li­gun­gen im Bereich der erneu­er­ba­ren Ener­gien anzubieten.

BMF, 05.08.2024

UST-ID hier prüfen Kontakt