Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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E‑Rechnung: Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht – Stellungnahme möglich

Ab dem 1. Janu­ar 2025 wird – beglei­tet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwi­schen inländischen Unter­neh­men ver­pflich­tend eine elek­tro­ni­sche Rech­nung (E‑Rechnung) zu ver­wen­den sein.

Das BMF plant, in Abstim­mung mit den obers­ten Finanzbehörden der ¤nder ein BMF-Schrei­ben hier­zu zu veröffentlichen. Der Ent­wurf wur­de am 13.06.2024 den Verbänden mit der Gele­gen­heit zu einer Stel­lung­nah­me übersandt.

Auf­grund der großen Bedeu­tung des The­mas für die Wirt­schaft wird der Ent­wurf bereits in die­sem Sta­di­um zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken all­ge­mein veröffentlicht. Eine Stel­lung­nah­me hier­zu kann ggf. über die Verbände erfolgen.

Doku­ment auf der Inter­net­sei­te des BMF (PDF)

BMF, Schrei­ben (koor­di­nier­ter ¤ndererlass) III C 2 – S‑7287‑a / 23 / 10001 :007 vom 13.06.2024 (Ent­wurf)

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