Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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BMF: Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)

Das BMF hat sei­ne Arbeits­hil­fe und Anlei­tung zur Kauf­preis­auf­tei­lung mit Stand von Janu­ar 2025 veröffentlicht.

Zur Ermitt­lung der Bemes­sungs­grund­la­ge für Abset­zun­gen für Abnut­zung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5b Ein­kom­men­steu­er­ge­setz) ist es in der Pra­xis häufig erfor­der­lich, einen Gesamt­kauf­preis für ein bebau­tes Grund­s­tück auf das Gebäude, das der Abnut­zung unter­liegt, sowie den nicht abnutz­ba­ren Grund und Boden aufzuteilen.

Nach der höchstrichterlichen Recht­spre­chung ist ein Gesamt­kauf­preis für ein bebau­tes Grund­s­tück nicht nach der soge­nann­ten Rest­wert­me­tho­de, son­dern nach dem Verhältnis der Ver­kehrs­wer­te oder Teil­wer­te auf den Grund und Boden einer­seits sowie das Gebäude ande­rer­seits auf­zu­tei­len (vgl. BFH-Urteil vom 10. Okto­ber 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183).

Die obers­ten Finanzbehörden von Bund und ¤ndern stel­len eine Arbeits­hil­fe zur Ver­fü­gung, die es unter Berück­sich­ti­gung der höchstrichterlichen Recht­spre­chung ermöglicht, in einem typi­sier­ten Ver­fah­ren ent­we­der eine Kauf­preis­auf­tei­lung selbst vor­zu­neh­men oder die Plausibilität einer vor­lie­gen­den Kauf­preis­auf­tei­lung zu prü­fen. Zusätzlich steht eine Anlei­tung für die Berech­nung zur Auf­tei­lung eines Grund­s­tücks­kauf­prei­ses zur Verfügung.

Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen 14.2.2025

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