Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Kindergeld-Merkblatt 2025

Das Kin­der­geld-Merk­blatt soll Eltern einen Überblick über die wich­tigs­ten Punk­te der gesetz­li­chen Rege­lun­gen zum Kin­der­geld geben, damit sie ihre Rech­te und Pflich­ten ken­nen. Das aktu­el­le Merk­blatt 2025 kann auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­zen­tral­amts für Steu­ern (BZSt) her­un­ter­la­den werden.

Das Kin­der­geld ist eine staat­li­che Geld­leis­tung an Eltern und wird in ¶he des soge­nann­ten Exis­tenz­mi­ni­mums eines Kin­des gezahlt. Unter dem Exis­tenz­mi­ni­mum ver­steht man den Min­dest­be­darf für Unter­halt, Betreu­ung und Aus­bil­dung eines Kin­des. Wenn das Kin­der­geld für die­se Zwe­cke nicht benötigt wird, dient es der ¶rderung der Familie.

Das Kin­der­geld wird bei der Fami­li­en­kas­se bean­tragt und auch von die­ser aus­ge­zahlt. Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) beauf­sich­tigt die Familienkassen.

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