Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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DStV-Erfolg: BMF kündigt Klarstellung bei der E‑Bilanz an

Für Wirt­schafts­jah­re, die nach dem 31.12.2024 begin­nen, sind mit der E‑Bilanz zusätzliche Daten zu über­mit­teln. Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band (DStV) kri­ti­sier­te die kurz­fris­tig ins Gesetz genom­me­ne Neue­rung nach­drück­lich. Zugleich for­der­te er Kon­kre­ti­sie­run­gen der unkla­ren Anfor­de­run­gen. Das Ergeb­nis: Das BMF reagier­te mit Schrei­ben vom 15.01.2025.

Auf Wunsch der ¤nder erwei­ter­te der Gesetz­ge­ber mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 (JStG 2024) den Umfang des Daten­sat­zes der E‑Bilanz nach § 5b EStG. Bereits für Wirt­schafts­jah­re, die in 2025 begin­nen, for­dert das Gesetz die Übermittlung unver­dich­te­ter Kon­ten­nach­wei­se mit Kon­ten­sal­den. Ab 2028 kom­men wei­te­re Daten dazu.

DStV for­der­te pra­xis­na­he Klarstellung

Die neue Geset­zes­fas­sung lässt jedoch offen, wel­che Daten als unver­dich­te­te Kon­ten­nach­wei­se mit Kon­ten­sal­den zu ver­ste­hen sind. Dies nahm der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band e.V. (DStV) nicht hin. Er teil­te dem BMF mit Schrei­ben vom 20.12.2024 sei­ne Auf­fas­sung und for­der­te: Ledig­lich die Kon­to­num­mer, die Kon­to­be­zeich­nung und der Sal­do der ein­zel­nen Finanz­buch­hal­tungs­kon­ten dürf­ten von der neu­en Übermittlungspflicht umfasst sein. Ein­zel­bu­chun­gen und Per­so­nen­kon­ten jedoch nicht. Zusätzlich mahn­te der DStV auch die Finanzbehörden, den Grund­satz der Daten­spar­sam­keit zu wahren.

BMF kün­digt Klar­stel­lung an

Das BMF reagier­te prompt. Mit sei­nem Ant­wort­schrei­ben an den DStV vom 15.01.2025 bestätigte es die Auf­fas­sung des DStV. Aus Sicht des BMF umfas­sen die unver­dich­te­ten Kon­ten­nach­wei­se die Kon­to­num­mer, die Kon­ten­be­zeich­nung, den Kon­ten­sal­do und die dazugehörige Posi­ti­on der E‑Bilanz aller Sach­kon­ten. Kon­ten der Neben­bücher, wie Per­so­nen­kon­ten sind nicht in die Übermittlung einzubeziehen.

Zusätzlich kün­dig­te das BMF an, eine ent­spre­chen­de Defi­ni­ti­on des Begriffs der »unverdichteten Kon­ten­nach­wei­se« in das BMF-Schrei­ben zur Veröffentlichung der Taxo­no­mie 6.9 auf­zu­neh­men. Das Schrei­ben soll vor­aus­sicht­lich im Juni 2025 veröffentlicht werden.

DStV, Mit­tei­lung vom 04.02.2025

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