Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu

Der Bun­des­rat hat am 18. Okto­ber 2024 dem »Vierten Gesetz zur Ent­las­tung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, der Wirt­schaft sowie der Ver­wal­tung von Büro­kra­tie« zuge­stimmt. Der Bun­des­tag hat­te das Gesetz am 26. Sep­tem­ber 2024 verabschiedet.

Finan­zi­el­le Ent­las­tung durch weni­ger Bürokratie

Ziel des Geset­zes ist es, Abläufe und Regeln zu ver­ein­fa­chen und der Wirt­schaft, ins­be­son­de­re Selbständigen, Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mern mehr Zeit für ihre eigent­li­chen Auf­ga­ben zu ver­schaf­fen, heißt es in der Geset­zes­be­grün­dung. Die Bun­des­re­gie­rung, auf die das Gesetz zurück­geht, erwar­tet finan­zi­el­le Ent­las­tun­gen in ¶he von 944 Mil­lio­nen Euro pro Jahr.

Erleich­te­run­gen bei Steu­er­sa­chen, Weg­fall der Hotelmeldepflicht

Zu den beschlos­se­nen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • kür­ze­re Auf­be­wah­rungs­fris­ten für Buchungs­be­le­ge – die­se müs­sen nur noch acht statt bis­her zehn Jah­re auf­be­wahrt werden,

  • eine zen­tra­le Voll­machts­da­ten­bank für Steu­er­be­ra­ter, so dass Arbeit­ge­ber ihren Steu­er­be­ra­tern nicht mehr schrift­li­che Voll­mach­ten für die jewei­li­gen Sozialversicherungsträger aus­stel­len müssen,

  • kei­ne Hotel­mel­de­pflicht mehr für deut­sche Staatsangehörige,

  • mehr digi­ta­le Rechtsgeschäfte per E‑Mail, SMS oder Mes­sen­ger-Nach­richt ohne das Erfor­der­nis einer eigenhändigen Unterschrift,

  • digi­ta­le Arbeitsverträge, so dass Arbeit­ge­ber auch per E‑Mail über die wesent­li­chen Ver­trags­be­din­gun­gen infor­mie­ren können – dies hat­te der Bun­des­rat in sei­ner Stel­lung­nah­me vom 26. April 2024 zum ursprüng­li­chen Regie­rungs­ent­wurf gefordert,

  • Erleich­te­run­gen bei Haupt­ver­samm­lun­gen börsennotierter Unter­neh­men, indem zukünf­tig die Unter­la­gen online zur Ver­fü­gung gestellt wer­den können sowie

  • digi­ta­le Steuerbescheide.

Aus­fer­ti­gung und Verkündung

Das Gesetz kann nun aus­ge­fer­tigt und ver­kün­det wer­den. Es tritt zu einem großen Teil am ers­ten Tag des auf die Ver­kün­dung fol­gen­den Quar­tals in Kraft.

Bun­des­rat, Mit­tei­lung vom 18.10.2024

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