Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Schleswig-Holstein: Neue Fahndungseinheit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung mit Bezug zur organisierten Kriminalität

Die Sicherheitsbehörden sind immer häufiger mit Steu­er­straf­ta­ten kon­fron­tiert, die Bezü­ge zur orga­ni­sier­ten Kriminalität auf­wei­sen. So muss die Steu­er­fahn­dung des Lan­des Schles­wig-Hol­stein zuneh­mend ¤lle aufklären, die sich in den kom­ple­xen Struk­tu­ren orga­ni­sier­ter Kriminalität bewegen.

In Reak­ti­on dar­auf stellt das Finanz­mi­nis­te­ri­um die Steu­er­fahn­dung in die­sem Bereich orga­ni­sa­to­risch neu auf. Im Finanz­amt für Zen­tra­le Prü­fungs­diens­te wird seit 1. Okto­ber 2024 eine spe­zi­el­le »Fahndungseinheit Orga­ni­sier­te Kriminalität« (Fein­OK) zur Ermitt­lung von kom­ple­xen ¤llen von Steu­er­hin­ter­zie­hung mit Bezug zur orga­ni­sier­ten Kriminalität eingesetzt.

Bei ihrem Besuch sag­te Finanz­mi­nis­te­rin Dr. Sil­ke Schnei­der: »Wir stärken die Bekämpfung von Steu­er­hin­ter­zie­hung mit Bezug zur orga­ni­sier­ten Kriminalität. Die Kon­zen­tra­ti­on der ¤lle bei ent­spre­chend erfah­re­nen und spe­zia­li­sier­ten Kräften ermöglicht eine opti­ma­le und ziel­ge­rich­te­te Aufklärung die­ser Verfahren.«

Bestehen wird die Fein­OK aus Steu­er­fahn­de­rin­nen und Steu­er­fahn­dern, die langjährige Erfah­rung im Steu­er­fahn­dungs­dienst haben. Oft wei­sen die­se Ermitt­lungs­ver­fah­ren Bezü­ge zu Ban­den- und Clan­struk­tu­ren auf oder ste­hen im Zusam­men­hang mit Geldwäsche. Die Fein­OK wird bei ihrer Arbeit daher eng mit der Jus­tiz und den Polizeibehörden zusammenarbeiten.

Finanz­mi­nis­te­ri­um Schles­wig-Hol­stein, Pres­se­mit­tei­lung vom 14.10.2024

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