Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

zurück

Anhängiges Verfahren zum Differenzkindergeld

Der Begriff »Differenzkindergeld« bezieht sich auf die Situa­ti­on, wenn ein Anspruch auf Kin­der­geld besteht, aber das in einem ande­ren Land gewährte Kin­der­geld nied­ri­ger ist als das in Deutsch­land zuste­hen­de Kin­der­geld. In die­sem Fall wird in Deutsch­land der Unter­schieds­be­trag als Dif­fe­renz­kin­der­geld gezahlt. Damit soll sicher­ge­stellt wer­den, dass die Fami­lie den vol­len Betrag an Kin­der­geld erhält, der ihr zusteht.

Vor dem BFH ist nun ein Fall anhängig, der sich auf eine Situa­ti­on Deutschland/Schweiz bezieht. Fol­gen­de Fra­ge muss geklärt werden:

Kommt es bei der Ermitt­lung des Dif­fe­renz­kin­der­gelds zwi­schen der Schweiz und Deutsch­land allein auf den Ver­gleich des deut­schen Kin­der­gelds mit der Schwei­zer Kin­der­zu­la­ge an oder ist die tatsächlich zuge­flos­se­ne (Netto)Leistung mit der ¶he des deut­schen Kin­der­gelds zu ver­glei­chen, da die Schwei­zer Kin­der­zu­la­ge mit dem indi­vi­du­el­len Steu­er­satz des Berech­tig­ten zu ver­steu­ern ist? (BFH Anhängiges Ver­fah­ren III R 37/23)

UST-ID hier prüfen Kontakt