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Bundesregierung zu Umsatzsteuer für öffentliche Unternehmen
Zur Zwischenbilanz der zehnjährigen Ãbergangsfrist für die Anwendung des §2b des Umsatzsteuergesetzes gibt die Bundesregierung Auskunft in ihrer Antwort (20/12424) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12279).
Hintergrund der Anfrage ist, dass mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Ãbergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden soll. Mit dem bereits 2015 beschlossenen neuen Paragraphen sollen öffentliche Unternehmen wie andere Marktteilnehmer der Umsatzsteuer unterzogen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Die Bundesregierung begründet die abermals verzögerte Anwendung damit, dass weiterhin »grundlegende Rechtsanwendungsfragen« fortbestünden, »welche bei den Verantwortlichen zu groÃer Verunsicherung führen«. Zudem seien neue offene Rechtsfragen hinzugekommen, welche noch nicht abschlieÃend geklärt werden hätten können. »Daraus ergeben sich insgesamt Bedenken, dass ab dem 1. Januar 2025 flächendeckend eine zutreffende und rechtssichere Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sichergestellt werden kann«, heiÃt es in der Antwort weiter.
Bundestag, hib-Meldung 544/2024 vom 8.8.2024