Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub „zollfrei“

Abschal­ten, aus­span­nen, dem All­tag den Rü­cken keh­ren: So wün­schen wir uns alle die Urlaubs­zeit. Die schönsten Urlaubs­freu­den sind jedoch schnell ver­dor­ben, wenn man bei der Rück­kehr mit dem Gesetz in Kon­flikt gerät. Das geht lei­der oft schnel­ler, als es vie­len Urlau­be­rin­nen und Urlau­bern bewusst ist.

Auf der Inter­net­sei­te des Zolls und in der Bro­schü­re »Reisezeit – Ihr Weg durch den Zol­l« sind die wich­tigs­ten Zoll­be­stim­mun­gen zusam­men­ge­fasst. Hier erfährt man unter ande­rem, wel­che Sou­ve­nirs man beden­ken­los aus dem Aus­land mit­brin­gen kann, wel­che Frei­men­gen für die Ein­fuhr bestimm­ter Waren gel­ten und von wel­chen Waren man auf jeden Fall die Fin­ger las­sen sollte.

Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um, 1.8.2024

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