Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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39 % der Ehepaare wählten 2020 die Steuerklassenkombination III und V

Ehe­paa­re bezie­hungs­wei­se in eine Lebens­part­ner­schaft ein­ge­tra­ge­ne Paa­re ent­schei­den sich nach wie vor mehr­heit­lich für die Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III und V, wie die Daten der Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­sta­tis­tik für das Ver­an­la­gungs­jahr 2020 zeigen.

Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) wei­ter mit­teilt, wählten von den ins­ge­samt rund 5,3 Mil­lio­nen zusam­men­ver­an­lag­ten Steu­er­pflich­ti­gen mit ausschließlich Ein­künf­ten aus nichtselbstständiger Arbeit knapp 2,1 Mil­lio­nen Paa­re (39 %) die­se Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on. Bei wei­te­ren 1,3 Mil­lio­nen Paa­ren (25 %) erziel­te nur eine der bei­den Per­so­nen Arbeits­ein­kom­men und war ent­spre­chend in Steu­er­klas­se III ein­grup­piert. 1,9 Mil­lio­nen zusam­men­ver­an­lag­te Steu­er­pflich­ti­ge (36 %) waren in Steu­er­klas­se IV eingetragen.

¤ufiger Nach­zah­lun­gen bei Steu­er­klas­sen III und V, vor­wie­gend Rü­cker­stat­tun­gen bei Paa­ren in Steu­er­klas­se IV

Durch die Kom­bi­na­ti­on der Steu­er­klas­sen III und V können zusam­men­le­ben­de Paa­re ihre unterjährig abzu­füh­ren­de Lohn­steu­er gegenü­ber einer Ein­grup­pie­rung in die Steu­er­klas­se IV redu­zie­ren. Auf die tatsächlich fest­ge­setz­te ¶he der Lohn- und Ein­kom­men­steu­er, die sich aus der jährlichen Einkommensteuererklärung ergibt, wirkt sich die Wahl der Steu­er­klas­sen dage­gen nicht aus. Bei Steu­er­pflich­ti­gen mit der Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III und V kommt es des­halb deut­lich häufiger zu Nach­zah­lun­gen, im Jahr 2020 waren davon knapp 46 % der ¤lle betrof­fen. Zusam­men­ver­an­lag­te Steu­er­pflich­ti­ge in Steu­er­klas­se IV muss­ten nur in knapp 5 % der ¤lle Nach­zah­lun­gen leis­ten und können bei der Abga­be ihrer jährlichen Steuererklärung meist mit Rü­cker­stat­tun­gen rech­nen. Die­se fie­len mit ins­ge­samt knapp 3,3 Mil­li­ar­den Euro im Jahr 2020 mehr als dop­pelt so hoch aus wie bei den Paa­ren in der Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III und V, die in Sum­me knapp 1,5 Mil­li­ar­den Euro an Ein­kom­men­steu­er rü­cker­stat­tet bekamen.

Drei Vier­tel der Per­so­nen in Steu­er­klas­se III sind männlich

Wie die Ergeb­nis­se der Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­sta­tis­tik 2020 wei­ter zei­gen, stell­ten ¤nner mit fast 7,7 Mil­lio­nen Steuerfällen mehr als drei Vier­tel aller Lohnsteuerfälle in der Steu­er­klas­se III. Frau­en fan­den sich dage­gen mit knapp 3,3 Mil­lio­nen Steuerfällen über acht­mal häufiger in der Steu­er­klas­se V wie­der als ¤nner (386.050 Steuerfälle). Die Daten zei­gen auch die Aus­wir­kun­gen der Wahl der Steu­er­klas­se auf den Lohn­steu­er­ab­zug, also die von den Arbeit­ge­bern ein­be­hal­te­ne Lohn­steu­er, die dann an die Finanzämter abge­führt wird. So liegt das Verhältnis aus ein­be­hal­te­ner Lohn­steu­er und der zugrun­de­lie­gen­den Brut­to­lohn­sum­me für Steuerfälle der Steu­er­klas­se III im Durch­schnitt bei 16 %, während es für Steuerfälle der Steu­er­klas­se V etwa 21 % beträgt. Mit der Wahl der Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III und V wird also der Lohn­steu­er­ab­zug für das in der Regel höhere Ein­kom­men der Steu­er­klas­se III zu Las­ten des nied­ri­ge­ren Ein­kom­mens in Steu­er­klas­se V reduziert.

Wei­te­re Informationen

Das Bun­des­ka­bi­nett beschloss am 24. Juli 2024 den Ent­wurf des Steu­er­fort­ent­wick­lungs­ge­set­zes, der die Überführung der Steu­er­klas­sen III und V in die Steu­er­klas­se IV mit Fak­tor vor­sieht und damit eine Ver­ein­ba­rung aus dem Koali­ti­ons­ver­trag der aktu­el­len Bun­des­re­gie­rung umsetzt. Beim sog. Fak­tor­ver­fah­ren wird der Steu­er­vor­teil aus dem Split­ting­ta­rif ent­spre­chend dem Bei­trag bei­der Part­ner zum gemein­sa­men Haus­halts­ein­kom­men auf­ge­teilt. Das Ehe­gat­ten­split­ting selbst soll laut Ent­wurf auch wei­ter­hin bestehen blei­ben. Wie vie­le Steu­er­pflich­ti­ge jetzt schon nach der Steu­er­klas­se IV mit Fak­tor besteu­ert wer­den, geht aus den Daten der Lohn- und Ein­kom­men­steu­er­sta­tis­tik nicht hervor.

Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt, Pres­se­mit­tei­lung vom 26.07.2024

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