Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Künstlersozialversicherung: Abgabe bleibt im Jahr 2025 stabil bei 5,0 Prozent

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat zur Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be-Ver­ord­nung 2025 (KSA-VO 2025) die Res­sort- und Verbändebeteiligung ein­ge­lei­tet. Im Jahr 2025 wird der Abga­be­satz zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung unverändert 5,0 Pro­zent betragen.

Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil erklärte dazu: „Es ist gut, dass der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be­satz im kom­men­den Jahr unverändert 5,0 Pro­zent beträgt. Die­se Stabilität gibt den Unter­neh­men in wirt­schaft­lich her­aus­for­dern­den Zei­ten verlässliche Rah­men­be­din­gun­gen und Planungssicherheit.“

Über die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung wer­den der­zeit mehr als 190.000 selbständige Künst­ler und Publi­zis­ten als Pflicht­ver­si­cher­te in den Schutz der gesetz­li­chen Kranken‑, Pfle­ge- und Ren­ten­ver­si­che­rung ein­be­zo­gen. Die selbständigen Künst­ler und Publi­zis­ten tra­gen, wie abhängig beschäftigte Arbeit­neh­mer, die ¤lfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge.

Die ande­re Beitragshälfte wird durch einen Bun­des­zu­schuss (20 Pro­zent) und durch die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be der Unter­neh­men (30 Pro­zent), die künst­le­ri­sche und publi­zis­ti­sche Leis­tun­gen ver­wer­ten, finan­ziert. Die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be wird als Umla­ge erho­ben. Der Abga­be­satz wird jährlich für das jeweils fol­gen­de Kalen­der­jahr fest­ge­legt und beträgt der­zeit 5,0 Pro­zent. Bemes­sungs­grund­la­ge sind alle in einem Kalen­der­jahr an selbständige Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Entgelte.

Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les, Pres­se­mit­tei­lung vom 11. Juli 2024

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