Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Erinnerung: Fristablauf zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen am 30. September 2024

Die Wirt­schafts­prü­fer­kam­mer (WPK) erin­nert an den Frist­ab­lauf zur Ein­rei­chung der Schluss­ab­rech­nun­gen der Coro­na-Wirt­schafts­hil­fen Ende Sep­tem­ber 2024:

Erneut hat sich die WPK zusam­men mit ande­ren berufsständischen Ver­tre­tern mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) zum Stand der Schluss­ab­rech­nun­gen der Coro­na-Wirt­schafts­hil­fen aus­ge­tauscht. Noch immer fehlt rund ein Drit­tel der Schluss­ab­rech­nun­gen. Das BMWK appel­liert daher noch­mals an alle Betei­lig­ten, die Frist einzuhalten.

Die Frist läuft am 30. Sep­tem­ber 2024 ab und wird nicht erneut verlängert.

Rei­chen Unter­neh­men die Schluss­ab­rech­nun­gen über ihre prü­fen­den Drit­ten nicht frist­ge­recht ein, kann das BMWK dies ver­wal­tungs­ge­richt­lich wei­ter­ver­fol­gen und die gesam­te Coro­na-Wirt­schafts­hil­fe zurückfordern.

WPK, Mit­tei­lung vom 09.07.2024

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