Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Zweites Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II): Referentenentwurf

Im Zuge der Kabi­netts­be­fas­sung zum Ent­wurf des Jah­res­steu­er­ge­set­zes 2024 am 5. Juni 2024 wur­de fest­ge­stellt, dass man sich der vielfältigen Her­aus­for­de­run­gen bewusst ist, die mit den im Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 ent­hal­te­nen Maßnahmen noch nicht bewältigt wer­den können.

Hier­zu gehören unter ande­rem Vor­ha­ben im Bereich der ¶rderung von Kin­dern und Fami­li­en eben­so wie Fort­ent­wick­lun­gen des Gemein­nüt­zig­keits­rechts. Das Zwei­te Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 greift dies auf.

Neben not­wen­di­gen Ent­las­tun­gen bei der Ein­kom­men­steu­er wer­den mit dem 2. Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 eine Viel­zahl an Einzelmaßnahmen auf­ge­grif­fen, die the­ma­tisch nicht oder nur par­ti­ell mit­ein­an­der ver­bun­den sind.

Inhalt­lich her­vor­zu­he­ben sind fol­gen­de steu­er­li­che Rege­lun­gen bzw. Regelungsbereiche:

Anpas­sun­gen des Einkommensteuertarifs

  • Anhe­bung des in den Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs inte­grier­ten Grund­frei­be­trags um 300 Euro auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 Anhe­bung um 252 Euro auf 12.336 Euro und

  • Anhe­bung des steu­er­li­chen Kin­der­frei­be­trags für den Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2026 Anhe­bung um 156 Euro auf 6.828 Euro

  • Anpas­sung der üb­ri­gen Eck­wer­te des Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit Aus­nah­me des Eck­werts der sog. »Reichensteuer«)

  • Anhe­bung der Frei­gren­zen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026

Aufträge aus dem Koalitionsvertrag

  • Überführung der Steu­er­klas­sen III und V in das Faktorverfahren

  • Anpas­sun­gen bei den Rege­lun­gen zur Gemeinnützigkeit

  • Mit­tei­lungs­pflicht über inner­staat­li­che Steuergestaltungen

Wei­te­re Maßnahmen

  • Anhe­bung des Kin­der­gel­des ab Janu­ar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich

  • Steu­er­be­frei­ung der Stif­tung Generationenkapital

  • Digi­ta­li­sie­rung der Sterbefallanzeigen

Der Refe­ren­ten­ent­wurf des JStG II 2024 ist hier auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums veröffentlicht.

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