Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Postreform: Bundesrat beschließt Postrechtsmodernisierungsgesetz

Der Bun­des­rat hat in sei­ner Sit­zung am 5. Juli 2024 dem Post­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz zuge­stimmt. Die Neu­fas­sung passt das aus den 90er Jah­ren stam­men­de Post­ge­setz an Zei­ten mit rückläufigen Brief­sen­dun­gen an.

Verlängerung der Postlaufzeiten

Brie­fe wer­den auch zukünf­tig an sechs Tagen in der Woche zuge­stellt. Um dies zu gewährleisten, ist es nach der Geset­zes­be­grün­dung erfor­der­lich, die Brief­lauf­zei­ten um einen Tag zu verlängern. Muss­ten bis­her Brie­fe mit einer Wahr­schein­lich­keit von 95 Pro­zent am zwei­ten Werk­tag nach dem Absen­den beim Empfänger ankom­men, müs­sen sie das zukünf­tig erst am drit­ten Werk­tag. Am vier­ten Werk­tag ist die Zustel­lung mit 99 Pro­zent so gut wie sicher.

Mehr Wett­be­werb bei Warensendungen

Um den Wett­be­werb bei Waren­sen­dun­gen – ins­be­son­de­re im Online-Han­del – zu stärken, wird der Markt für wei­te­re Anbie­ter geöffnet. Vor­aus­set­zung für Markt­zu­gang ist die Ein­hal­tung der Rege­lun­gen zu den Arbeits­be­din­gun­gen für die Beschäftigten. Die gilt auch für Sub­un­ter­neh­mer­ket­ten. Um Verstöße eher zu erken­nen und gegen sie vor­ge­hen zu können, wird eine Beschwer­de­stel­le für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer bei der Bun­des­netz­agen­tur eingerichtet.

Pake­te mit erhöhtem Gewicht

Pake­te mit einem Gewicht von über 10 kg sind mit einem Hin­weis auf das erhöhte, Pake­te mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hin­weis auf das hohe Gewicht zu ver­se­hen. Übersteigt das Gewicht eines Pake­tes 20 kg, ist es durch zwei Per­so­nen oder mit Hil­fe eines geeig­ne­ten tech­ni­schen Hilfs­mit­tels zuzustellen.

Nach­hal­tig­keit

Ziel der Novel­le ist auch eine höhere Nach­hal­tig­keit bei der Paket­zu­stel­lung. Durch ein Umwelt­zei­chen sol­len die Empfängerinnen und Empfänger nach­voll­zie­hen können, wie hoch die Treib­haus­be­las­tung durch die jewei­li­ge Paketbeförderung war.

Bun­des­rat for­dert wei­te­re Ver­bes­se­run­gen für Beschäftigte

In einer beglei­ten­den Entschließung begrüßt der Bun­des­rat die Bemühun­gen, die Arbeits­be­din­gun­gen im Post­sek­tor zu ver­bes­sern, weist aber dar­auf hin, dass es wei­te­rer Anstren­gun­gen zum Schutz der Beschäftigten bedür­fe. Er schlägt eini­ge Maßnahmen vor, zum Bei­spiel die Schaf­fung gesetz­li­cher Rege­lun­gen, wonach Auf­trag­neh­mer ausschließlich sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Beschäftigte zu tarif­li­chen Bedin­gun­gen ein­set­zen dür­fen, die Aushändigung eines Arbeits­ver­tra­ges ab dem ers­ten Arbeits­tag und dass im Rah­men der digi­ta­len Sen­dungs­ver­fol­gung auch die Gewich­te der Pake­te und die Arbeits­zeit erfasst wer­den sollen.

¤chste Schrit­te

Das Gesetz kann nun aus­ge­fer­tigt und ver­kün­det wer­den. Es tritt zu großen Tei­len am Tag nach der Ver­kün­dung in Kraft.

Bun­des­rat, Mit­tei­lung vom 05.07.2024

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