Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Vorsicht vor angeblichen E‑Mails vom Finanzamt oder von ELSTER

Aktu­ell wer­den gefälschte E‑Mails im Namen der Steu­er­ver­wal­tung ver­sen­det. Als Absen­der wird dabei ELSTER bezie­hungs­wei­se die Steu­er­ver­wal­tung vorgetäuscht.

Dar­in wird bei­spiels­wei­se eine angeb­li­che Steu­er­rü­cker­stat­tung aus frühe­ren Jah­ren the­ma­ti­siert, für die noch wei­te­re Infor­ma­tio­nen benötigt wür­den, um den Rü­cker­stat­tungs­be­trag zu berech­nen. Die Phis­hing-E-Mails wir­ken seriös, nut­zen teil­wei­se bekann­te visu­el­le Ele­men­te und ver­su­chen mit For­mu­lie­run­gen wie »umgehend«, »zeitnah«, »so bald wie möglich« etc. den Anschein von Dring­lich­keit zu erzeu­gen. Mit ihnen wird ver­sucht, per E‑Mail an Anmel­de­da­ten sowie Kon­to-und/o­der Kre­dit­kar­ten­in­for­ma­tio­nen von Steu­er­zah­lern zu gelan­gen. Die E‑Mails soll­ten ohne zu ant­wor­ten gelöscht wer­den. Kli­cken Sie nicht auf einen ein­ge­bet­te­ten Link in einer E‑Mail, wenn Sie Zwei­fel dar­an haben, dass die E‑Mail von der Steu­er­ver­wal­tung stammt.

Die Steu­er­ver­wal­tung for­dert nie­mals in einer E‑Mail Infor­ma­tio­nen, wie die Steu­er­num­mer, Kon­to­ver­bin­dun­gen, Kre­dit­kar­ten­num­mern, PIN oder die Ant­wort auf Ihre Sicher­heits­ab­fra­ge, an. Auch wer­den grundsätzlich nur Benach­rich­ti­gun­gen, aber nie­mals die eigent­li­chen Steu­er­da­ten oder Rech­nun­gen in Form eines E‑Mail-Anhangs versendet.

BayLfSt, Pres­se­mit­tei­lung vom 14.06.2024

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