Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Mecklenburg-Vorpommern: Vereinfachtes Stundungsverfahren bei Rückforderungen von Corona-Hilfen

Das Finanz­mi­nis­te­ri­um Meck­len­burg-Vor­pom­mern hat auf Anre­gung der Ver­ei­ni­gung der Unternehmensverbände ein ein­fa­ches und unbüro­kra­ti­sches Ver­fah­ren zur Stun­dung von Rück­for­de­run­gen bei den Coro­na-Hil­fen entwickelt.

Die COVID-19-Pan­de­mie hat vie­le Unter­neh­men des Lan­des vor große Her­aus­for­de­run­gen gestellt. Unter­neh­men im Land haben sog. Sofort­hil­fen und Überbrückungshilfen in Anspruch genom­men, um die pan­de­mie­be­ding­ten Umsatzeinbußen zu kompensieren.

Im Nach­hin­ein hat sich her­aus­ge­stellt, dass nicht alle Hil­fen zu Recht in Anspruch genom­men wor­den sind. Die Rück­for­de­rung die­ser Hil­fen sieht die Rück­zah­lung des gesam­ten Rück­for­de­rungs­be­tra­ges inner­halb von sechs Mona­ten vor. Stellt die Rück­zah­lung für das Unter­neh­men eine erheb­li­che ¤rte dar oder wür­de die­se zu ernst­haf­ten Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten füh­ren, besteht die ¶glichkeit einer Stun­dung von bis zu 24 Mona­ten. Hier­für bedurf­te es bis­lang eines detail­lier­ten Nach­wei­ses der persönlichen und wirt­schaft­li­chen Verhältnisse (Ver­fah­ren, Stundungsmöglichkeiten etc.).

Das Lan­des­amt für Finan­zen (LAF) aus dem Geschäftsbereich des Finanz­mi­nis­te­ri­ums hat jetzt gemein­sam mit dem Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um im Zusam­men­wir­ken mit der Ver­ei­ni­gung der Unternehmensverbände für Meck­len­burg-Vor­pom­mern ein ein­fa­che­res Ver­fah­ren konzipiert:

Das Ver­fah­ren sieht vor, dass auf das Anfü­gen von Unter­la­gen und Nach­wei­sen zu persönlichen und wirt­schaft­li­chen Verhältnissen ver­zich­tet wer­den kann. Dies ist möglich, wenn der Schuld­ner bestätigt, dass

  • die sofor­ti­ge Rück­zah­lung der Hil­fen auf­grund man­geln­der Liquidität erheb­li­che ¤rten ver­ur­sa­chen wür­de oder

  • die sofor­ti­ge Ein­zie­hung der Mit­tel zu ernst­haf­ten Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten füh­ren würde.

Das LAF wird unter die­sen Vor­aus­set­zun­gen Stun­dun­gen von bis zu 24 Mona­ten gewähren.

Finanz­mi­nis­ter Dr. Hei­ko Geue sagt hier­zu: »Mir war wich­tig, ein ein­fa­ches Ver­fah­ren zur Stun­dung von Coro­na­hil­fen-Rück­for­de­run­gen zu fin­den, die zu unverhältnismäßigen Belas­tun­gen auf Sei­ten der Unter­neh­men füh­ren. Ich dan­ke der Ver­ei­ni­gung der Unternehmensverbände für ihr hartnäckiges Drängen auf eine unbüro­kra­ti­sche ¶sung.«

Die Stun­dungs­un­ter­la­gen können beim LAF per E‑Mail (poststelle@laf.mv-regierung.de), über das Kon­takt­for­mu­lar des LAF oder tele­fo­nisch ange­for­dert werden.

Fin­Min Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Pres­se­mit­tei­lung vom 01.06.2024

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