Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Baden-Württemberg: Unterstützung für Betroffene des Hochwassers durch steuerliche Maßnahmen

Die Finanzämter im Land Baden-Würt­tem­berg wer­den alle ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen­den steu­er­li­chen Maßnahmen ausschöpfen, um den vom Hoch­was­ser betrof­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie Unter­neh­men ent­ge­gen zu kommen.

Finanz­mi­nis­ter Dr. Dan­y­al Bay­az: »Im Land sind durch das Hoch­was­ser große Schäden ent­stan­den, die wir der­zeit noch gar nicht ganz erfas­sen können. Jede Hil­fe ist jetzt not­wen­dig. Die Finanzämter wer­den Betrof­fe­ne durch steu­er­li­che Erleich­te­run­gen unterstützen.«

Kon­kre­te Erleich­te­run­gen sind zum Bei­spiel ange­pass­te steu­er­li­che Vor­aus­zah­lun­gen oder die Stun­dung von fälligen Einkommen‑, ¶rperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begrün­de­ten ¤llen ist es außerdem möglich, dass Voll­stre­ckun­gen auf­ge­scho­ben wer­den, ohne dass dafür ¤umniszuschläge gezahlt wer­den müssen.

Alle Betrof­fe­nen können sich direkt an das jeweils zuständige Finanz­amt wen­den. Das zuständige Finanz­amt samt Kon­takt­in­for­ma­tio­nen kann hier abge­ru­fen werden.

Der soge­nann­te Kata­stro­phen­er­lass zu den steu­er­li­chen Maßnahmen ist hier abrufbar.

Minis­te­ri­um für Finan­zen Baden-Würt­tem­berg, Mit­tei­lung vom 04.06.2024

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