Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Gemeinsame Daten-Nutzung und Steuertransparenz: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Die Europäische Kom­mis­si­on hat im Rah­men der Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren zwei Ver­fah­ren gegen Deutsch­land eröffnet. Sie betref­fen die Ein­hal­tung des EU-Daten-Gover­nan­ce-Rechts­akts und die Trans­pa­renz bei der Besteue­rung von über digi­ta­le Platt­for­men erwirt­schaf­te­ten Einkünften.

1. EU-Daten-Gover­nan­ce-Rechts­akt

Die Europäische Kom­mis­si­on hat beschlos­sen, mit der Übermittlung von Auf­for­de­rungs­schrei­ben Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land und 17 wei­te­re Mit­glied­staa­ten ein­zu­lei­ten, weil die­se ¤nder kei­ne zuständige Behörde für die Durch­füh­rung des Daten-Gover­nan­ce-Rechts­akts benannt oder nicht nach­ge­wie­sen haben, das die zuständigen Behörden zur Aus­füh­rung der im Rechts­akt vor­ge­schrie­be­nen Auf­ga­ben befugt sind.

Der Daten-Gover­nan­ce-Rechts­akt erleich­tert die sek­tor- und gren­zü­ber­grei­fen­de gemein­sa­me Daten­nut­zung zwi­schen EU-Mit­glied­staa­ten, was Bür­ge­rin­nen und Bür­gern und Unter­neh­men zugu­te­kom­men soll. Der Rechts­akt soll das Ver­trau­en in die gemein­sa­me Daten­nut­zung stärken, indem Regeln für die Neutralität von Anbie­tern von Daten­ver­mitt­lungs­diens­ten ein­ge­führt wer­den, die Unter­neh­men und natür­li­che Per­so­nen mit Daten­nut­zern ver­bin­den. Daten­ver­mitt­lungs­diens­te müs­sen strikt von ande­ren von die­sen Anbie­tern erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen getrennt wer­den; außerdem müs­sen sie in einem Regis­ter ein­ge­tra­gen sein und ein ein­heit­li­ches EU-Logo verwenden.

Der Rechts­akt soll außerdem die Wei­ter­ver­wen­dung bestimm­ter im Besitz öffentlicher Stel­len befind­li­cher Daten erleich­tern und frei­wil­li­ge Ver­fah­ren zur gemein­sa­men Daten­nut­zung fördern. Daten­al­tru­is­mus bedeu­tet, dass Nut­zer der Bereit­stel­lung der von ihnen gene­rier­ten Daten für das Gemein­wohl zustim­men, bei­spiels­wei­se für medi­zi­ni­sche Forschungsprojekte.

Daten­al­tru­is­ti­sche Orga­ni­sa­tio­nen können sich in einem öffentlichen Regis­ter ein­tra­gen las­sen und das gemein­sa­me EU-Logo ver­wen­den. Die­se Orga­ni­sa­tio­nen dür­fen kei­nen Erwerbs­zweck ver­fol­gen und müs­sen bestimm­ten Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen und wei­te­ren Schutz­vor­keh­run­gen ent­spre­chen, um die Rech­te und Inter­es­sen der Bürger/innen und Unter­neh­men zu schüt­zen, die der Wei­ter­ver­wen­dung ihrer Daten zuge­stimmt haben. Der Rechts­akt ist seit dem 24. Sep­tem­ber 2023 anwend­bar. Die zuständigen Behörden sind für die Regis­trie­rung daten­al­tru­is­ti­scher Orga­ni­sa­tio­nen ver­ant­wort­lich und über­wa­chen die Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten durch Anbie­ter von Datenvermittlungsdiensten.

Die betrof­fe­nen Mitgliedstaaten

Neben Deutsch­land sind Bel­gi­en, Tsche­chi­en, Est­land, Grie­chen­land, Frank­reich, Ita­li­en, Zypern, Lett­land, Luxem­burg, Mal­ta, Österreich, Polen, Por­tu­gal, Rumänien, Slo­we­ni­en, die Slo­wa­kei und Schwe­den betroffen.

Ver­fah­ren und nächste Schritte

Die Kom­mis­si­on rich­tet Auf­for­de­rungs­schrei­ben an die 18 Mit­glied­staa­ten, die nun bin­nen zwei Mona­ten reagie­ren und die von der Kom­mis­si­on fest­ge­stell­ten ¤ngel behe­ben müs­sen. Andern­falls kann die Kom­mis­si­on beschließen, mit Grün­den ver­se­he­ne Stel­lung­nah­men an die ¤nder zu übermitteln.

2. Trans­pa­renz bei der Besteue­rung von über digi­ta­le Platt­for­men erwirt­schaf­te­ten Einkünften

Die Europäische Kom­mis­si­on hat beschlos­sen, mit der Übermittlung von Auf­for­de­rungs­schrei­ben Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land, Ungarn, Polen und Rumänien ein­zu­lei­ten, weil die­se ¤nder es versäumt haben, Infor­ma­tio­nen über die von Unter­neh­men und natür­li­chen Per­so­nen über digi­ta­le Platt­for­men erwirt­schaf­te­ten Ein­künf­te zeit­nah auszutauschen.

Mit der Richt­li­nie (EU) 2021/514 vom 22. ¤rz 2021 zur Änderung der Richt­li­nie 2011/16/EU über die Zusam­men­ar­beit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteue­rung (DAC7) wur­den zum 1. Janu­ar 2023 neue Steu­er­trans­pa­renz­vor­schrif­ten für Trans­ak­tio­nen auf digi­ta­len Platt­for­men ein­ge­führt, anhand derer steu­er­pflich­ti­ge Sach­ver­hal­te leich­ter ermit­telt wer­den sollen.

Die Mel­dung soll­te in zwei Stu­fen erfol­gen: Die Platt­for­men waren ver­pflich­tet, Daten über die von Unter­neh­men und natür­li­chen Per­so­nen im Jahr 2023 erwirt­schaf­te­ten Ein­künf­te zu erhe­ben und die­se an den Mit­glied­staat, in dem sie ansässig sind, zu mel­den. Die Mit­glied­staa­ten ihrer­seits muss­ten die­se Infor­ma­tio­nen anschließend bis zum 29. Febru­ar 2024 unter­ein­an­der aus­tau­schen. Die frist­ge­rech­te Mel­dung und der zeit­na­he Aus­tausch sind not­wen­dig, um glei­che Aus­gangs­be­din­gun­gen in der Uni­on und ein rei­bungs­lo­ses Funk­tio­nie­ren von DAC7 in allen Mit­glied­staa­ten zu gewährleisten.

Deutsch­land, Ungarn, Polen und Rumänien sind ihrer Ver­pflich­tung zum Aus­tausch der not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen mit den Steuerbehörden ande­rer Mit­glied­staa­ten nicht nach­ge­kom­men, wodurch die­se ihre jewei­li­gen Steu­er­ge­set­ze nicht in vol­lem Umfang durch­set­zen können.

Ver­fah­ren und wei­te­re Schritte

Die Kom­mis­si­on über­mit­telt daher Auf­for­de­rungs­schrei­ben an Deutsch­land, Polen, Ungarn und Rumänien, die nun zwei Mona­te Zeit haben, um zu ant­wor­ten und auf die vor­ge­brach­ten Bean­stan­dun­gen zu reagie­ren. Andern­falls kann die Kom­mis­si­on beschließen, mit Grün­den ver­se­he­ne Stel­lung­nah­men an die Mit­glied­staa­ten zu richten.

EU-Kom­mis­si­on, Pres­se­mit­tei­lung vom 23.05.2024

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