Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

zurück

Thüringer Steuerfahndung erzielt im Jahr 2023 ein Mehrergebnis von 20 Mio. Euro und leitet 154 Strafverfahren ein

Die Steu­er­fahn­dungs­stel­len in Gera und Gotha haben im ver­gan­ge­nen Jahr über 20 Mio. Euro an zusätzlichen Steu­ern ermittelt.

Durch geziel­te Fahn­dungs­prü­fun­gen konn­ten sie das Geld für die All­ge­mein­heit sichern und wie­der ein Stück mehr zur Steu­er­ge­rech­tig­keit beitragen.

Im Jahr 2023 führ­ten die Thü­rin­ger Steu­er­fahn­dungs­stel­len knapp 50 Prü­fun­gen mehr durch als im Jahr 2022. Ins­ge­samt waren es 283 Prü­fun­gen. »Die Anzahl der Prü­fun­gen steigt jetzt kon­ti­nu­ier­lich an, sodass wir bald das Vor-Coro­na-Niveau wie­der errei­chen wer­den«, sagt Finanz­mi­nis­te­rin Hei­ke Tau­bert. Im Ver­gleich: Im Jahr 2019 führ­ten die Steu­er­fahn­dungs­stel­len ins­ge­samt 414 Prü­fun­gen im Frei­staat durch. Laut Finanz­mi­nis­te­ri­um ist der Auf­hol­pro­zess in vol­lem Gange.

»Viele Betrugs­mo­del­le, bei denen Steu­ern in größerem Umfang hin­ter­zo­gen wer­den, fin­den heu­te im digi­ta­len Raum statt. Durch den Ein­satz moder­ner Tech­nik und spe­zi­el­ler Prü­fungs­soft­ware haben auch unse­re IT-Fahn­der erwei­ter­te Prüfungsmöglichkeiten, um digi­ta­le Betrugs­mo­del­le auf­zu­de­cken. Sie blei­ben den Steu­er­sün­de­rin­nen und Steu­er­sün­dern ent­schlos­sen auf der Spur und leis­ten damit einen großen Bei­trag zur Steu­er­ge­rech­tig­kei­t«, so Taubert.

Die Steu­er­fahn­dung deckt Steu­er­straf­ta­ten und Steuer­ord­nungs­wid­rig­kei­ten auf. Die 61 Thü­rin­ger Steu­er­fahn­de­rin­nen und Steu­er­fahn­der im Frei­staat haben im ver­gan­ge­nen Jahr neben 283 Fahn­dungs­prü­fun­gen ins­ge­samt 154 Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Überdies ermit­tel­ten sie in 111 Amts- und Rechts­hil­fe­er­su­chen im Auf­trag ande­rer Behörden und Dienststellen.

Die bei­den Bußgeld- und Straf­sa­chen­stel­len (kurz: BuS­tra) in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1,5 Mio. Euro an rei­nen Geld­auf­la­gen und Geldbußen aus Steu­er­straf- und Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren ein­ge­nom­men. Als »Herrin des Ver­fah­rens“ fun­giert die BuS­tra als Staats­an­walt­schaft der Steu­er­ver­wal­tung und nimmt damit eigen­ver­ant­wort­lich die Ermitt­lun­gen und steu­er­straf- bzw. bußgeldrechtliche Wür­di­gun­gen in Steu­er­straf- bzw. Steuer­ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren wahr. »Die Bußgeld- und Straf­sa­chen­stel­len sind im Rah­men ihrer recht­li­chen Kom­pe­ten­zen zu allen ver­fah­rens­lei­ten­den Ent­schei­dun­gen, wie z.B. der Bean­tra­gung von Straf­be­feh­len oder dem Erlass von Bußgeldbescheiden, berech­tig­t«, erklärt Hei­ke Tau­bert. Je nach Umfang und Schwe­re der ¤lle bezie­hen sie hier­bei auch die Steu­er­fahn­dung mit ein und arbei­ten mit der Staats­an­walt­schaft zusammen.

In Zusam­men­ar­beit mit den Gerich­ten ergin­gen wei­te­re Urtei­le über Geld­stra­fen von ins­ge­samt 737.610 Euro. Das sind knapp 154.000 Euro mehr als im Jahr 2022. Hin­zu kom­men Geld­auf­la­gen von 73.950 Euro.

Die Ermitt­lun­gen bei­der Stel­len führ­ten zu Gefängnisstrafen von ins­ge­samt 46 Jahren.

Thü­rin­ger Finanz­mi­nis­te­ri­um, Medi­en­in­for­ma­tio­nen vom 26.4.2024

UST-ID hier prüfen Kontakt