Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Das EU-Par­la­ment hat ein Geset­zes­pa­ket ver­ab­schie­det, das das Instru­men­ta­ri­um der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung stärkt.

Die neu­en Geset­ze stel­len sicher, dass Per­so­nen mit »berechtigtem Inter­es­se«, einschließlich Medi­en­schaf­fen­de, Orga­ni­sa­tio­nen der Zivil­ge­sell­schaft, zuständige Behörden und Auf­sichts­or­ga­ne, sofor­ti­gen, unge­fil­ter­ten, direk­ten und frei­en Zugang zu Anga­ben zum wirt­schaft­li­chen Eigen­tü­mer haben, die in natio­na­len Regis­tern gespei­chert und auf EU-Ebe­ne ver­netzt sind. Zusätzlich zu den aktu­el­len Infor­ma­tio­nen wer­den die Regis­ter auch Daten ent­hal­ten, die min­des­tens fünf Jah­re zurückreichen.

Die Geset­ze geben den zen­tra­len Mel­de­stel­len (Finan­cial Intel­li­gence Units, FIU) auch mehr Befug­nis­se, um ¤lle von Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung zu ana­ly­sie­ren und auf­zu­de­cken sowie verdächtige Trans­ak­tio­nen auszusetzen.

Weit­rei­chen­de Sorgfaltspflicht

Die neu­en Geset­ze sehen verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen und Kon­trol­len der Kundenidentität vor. Danach müs­sen soge­nann­te »Verpflichtete« (z. B. Ban­ken, Ver­wal­ter von Vermögenswerten und Kryp­to­an­la­gen oder Immo­bi­li­en- und vir­tu­el­le Immo­bi­li­en­mak­ler) verdächtige Aktivitäten an die FIUs und ande­re zuständige Behörden mel­den. Ab 2029 müs­sen auch Profifußballvereine der obers­ten Liga, die an Finanz­trans­ak­tio­nen mit hohem Wert mit Inves­to­ren oder Spon­so­ren betei­ligt sind, einschließlich Wer­be­trei­ben­der und des Trans­fers von Spie­lern, die Identität ihrer Kun­den über­prü­fen, Trans­ak­tio­nen über­wa­chen und die zen­tra­len Mel­de­stel­len über verdächtige Trans­ak­tio­nen informieren.

Die Rechts­vor­schrif­ten ent­hal­ten auch verschärfte Überwachungsbestimmungen für beson­ders rei­che Per­so­nen (Gesamtvermögen von min­des­tens 50.000.000 Euro, Haupt­wohn­sitz nicht mit ein­ge­rech­net), eine EU-wei­te Ober­gren­ze von 10.000 Euro für Bar­zah­lun­gen, außer zwi­schen Pri­vat­per­so­nen im nicht­pro­fes­sio­nel­len Bereich, sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Ein­hal­tung geziel­ter Finanz­sank­tio­nen und zur Ver­mei­dung der Umge­hung von Sanktionen.

Zen­tra­le Aufsichtsbehörde

Zur Überwachung der neu­en Vor­schrif­ten zur Bekämpfung der Geldwäsche wird in Frank­furt eine neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung (Aut­ho­ri­ty for anti-money laun­de­ring and coun­te­ring the finan­cing of ter­ro­rism, AMLA) ein­ge­rich­tet. Die AMLA wird die Auf­ga­be haben, die risi­ko­reichs­ten Finanz­un­ter­neh­men direkt zu beauf­sich­ti­gen, bei Ver­sa­gen der Aufsichtsbehörden ein­zu­grei­fen und als zen­tra­le Dreh­schei­be und Ver­mitt­ler für die Aufsichtsbehörden zu fun­gie­ren. Die AMLA wird auch die Umset­zung geziel­ter Finanz­sank­tio­nen überwachen.

Das Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung (AML/CFT) umfasst die sechs­te Richt­li­nie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) (ange­nom­men mit 513 Ja-Stim­men, 25 Nein-Stim­men und 33 Ent­hal­tun­gen), die EU-Ver­ord­nung über das ein­heit­li­che Regel­werk (Sin­gle Rule­book, ange­nom­men mit 479 Ja-Stim­men, 61 Nein-Stim­men und 32 Ent­hal­tun­gen) und die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) (ange­nom­men mit 482 Ja-Stim­men, 47 Nein-Stim­men und 38 Enthaltungen).

¤chste Schrit­te

Die Geset­ze müs­sen vor der Veröffentlichung im EU-Amts­blatt auch noch vom Rat förmlich ange­nom­men werden.

Mit der Ver­ab­schie­dung des Geset­zes reagiert das Par­la­ment auf die For­de­run­gen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die in den Schluss­fol­ge­run­gen der Kon­fe­renz zur Zukunft Euro­pas for­mu­liert wur­den, ins­be­son­de­re auf die Vorschläge 16(1) und 16(2) zur Ver­hin­de­rung von Steu­er­hin­ter­zie­hung und zur Zusam­men­ar­beit bei der Unternehmensbesteuerung.

EU-Par­la­ment, Pres­se­mit­tei­lung vom 24.04.2024

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