Aktuelle Informationen2018-02-26T13:29:37+00:00

 

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Steuerrisiko für Senioren: DStV-Präsident wirbt für Abzugsteuer

Immer mehr Rent­ne­rin­nen und Rent­ner wer­den vom Finanz­amt über­rascht. Teils tref­fen sie kaum schul­ter­ba­re Kon­se­quen­zen. DStV-Präsident Lüth sieht seit Lan­gem drin­gen­den Reform­be­darf und gewinnt Mitstreiter.

Der demo­gra­phi­sche Wan­del führt zu einer zuneh­men­den Zahl von Rent­ne­rin­nen und Rent­nern. Par­al­lel erfolgt die Umstel­lung auf die nach­ge­la­ger­te Besteue­rung der Ren­ten­be­zü­ge und der suk­zes­si­ve Weg­fall der Steu­er­be­frei­ung. Das hat für vie­le Ren­ten­be­zie­hen­de uner­war­te­te Aus­wir­kun­gen: Das Finanz­amt for­dert die Abga­be von Steuererklärungen – häufig für meh­re­re zurück­lie­gen­de Jah­re. Anschließend setzt es Steu­er­nach- und Vor­aus­zah­lun­gen fest. Für die­je­ni­gen, die in der Ver­gan­gen­heit nur Arbeit­neh­mer­ein­künf­te hat­ten, kei­ne Steuererklärungen abge­ge­ben haben und von einer klei­nen Ren­te leben müs­sen, führt dies schnell zur Überforderung. Den auto­ma­ti­schen Lohn­steu­er­ab­zug gewohnt, haben sie kein Liquiditätspolster für Zah­lun­gen an den Fis­kus. Um Hil­fe bei der Erfül­lung ihrer steu­er­li­chen Pflich­ten zu fin­den, beschrei­ten vie­le den Weg zur Steu­er­kanz­lei oder gar zum Finanz­amt – das ers­te Mal in ihrem Leben.

»Rentenabzugsteuer« als ¶sung

StB Tors­ten Lüth, Präsident des Deut­schen Steu­er­be­ra­ter­ver­bands e.V. (DStV), kennt die­se Situa­ti­on aus sei­nem Kanz­lei­all­tag in Par­chim, Meck­len­burg-Vor­pom­mern, zu gut. Zuneh­mend mehr Rent­ne­rin­nen und Rent­ner wen­den sich an ihn. Rat­lo­sig­keit, Unsi­cher­heit und teils Unverständnis prägen ihre Sicht­wei­se. Um ihnen die büro­kra­ti­schen und finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen zu neh­men, wirbt Lüth seit Jah­ren für ein auto­ma­ti­sches Abzug­steu­er­re­gimes für Senio­ren (vgl. FAZ vom 13.09.2021). Das Sys­tem soll­te sich an dem Lohn­steu­er­ab­zug bei Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern orientieren.

Einen Mit­strei­ter hat er im Finanz­mi­nis­te­ri­um Meck­len­burg-Vor­pom­mern (Fin­Min M‑V) gefun­den. In einem Gedan­ken­aus­tausch stell­te es ihm Überlegungen für eine mehr­stu­fi­ge Ein­füh­rung einer Quel­len­be­steue­rung für Ren­ten­ein­künf­te vor. Nach dem Fin­Min M‑V füh­re die aktu­el­le Ren­ten­ent­wick­lung auch zu einer höheren Arbeits­be­las­tung in den Finanzämtern. Das Fin­Min M‑V tei­le Lüths Einschätzung. Eine Reform des Besteue­rungs­re­gimes für Alters­ein­künf­te erschei­ne unumgänglich.

¶gliches Kon­zept

Ana­log zur Lohn­steu­er könnte ein sol­ches Kon­zept ins­be­son­de­re fol­gen­de Bestand­tei­le umfassen:

  • Ermitt­lung, Ein­be­halt und Abfüh­rung der Ren­ten­ab­zug­steu­er an das Finanz­amt durch den Rententräger + elek­tro­ni­sche Übermittlung der »Rentensteuer«-Daten an die Finanzverwaltung

  • Zur Ver­fü­gung­stel­lung von Steu­er­ab­zugs­merk­ma­len, die dem Rententräger nicht, aber ggf. dem Finanz­amt vor­lie­gen, in einem ange­pass­ten ELStAM-Verfahren

  • Grundsätzliche Befrei­ung von der Pflicht zur Abga­be einer Einkommensteuererklärung – Aus­nah­men gem. § 46 EStG analog

  • ¶glichkeit zur frei­wil­li­gen Abga­be einer Steuererklärung, etwa zur Gel­tend­ma­chung von Krankheitskosten

Ers­tes poli­ti­sches Gespräch

Lüth wand­te sich mit dem Vor­schlag jüngst an maßgebliche Entscheidungsträger der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on. MdB Micha­el Schro­di, finanz­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD, und MdB Frau­ke Hei­li­gen­stadt, SPD-Bericht­erstat­te­rin für Ren­ten­be­steue­rung, zeig­ten großes Inter­es­se und Verständnis. Der gute Aus­tausch soll fort­ge­setzt werden.

DStV, Mit­tei­lung vom 23.04.2024

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